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Öl-/Gasanlagen

Die beliebteste & bewährteste Heizmethode auf fossiler Ebene

Öl- und/oder Gasheizkessel werden z. B. mit Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas betrieben.

Laut EnEV (Energieeinsparverordnung) vom 01.02.2002 dürfen Heizkessel die ausschließlich mit Heizöl, Erdgas oder Flüssiggas betrieben werden nur dann neu eingebaut werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung und der damit verbundenen EG-Konformitätserklärung (92/42 EWG bzw. 93/68 EWG) über bestimmte einzuhaltende Wirkungsgrade (Energieeffizienz) versehen sind.

Zugelassene Heizkessel nach dieser Verordnung sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Niedertemperatur-Heizkessel

Aufgrund ihres hohen Wirkungsgrades erfüllen Niedertemperatur- Heizkessel (NT-Kessel) die Anforderungen der EnEV 2002 an Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe.

Durch den Einsatz für NT-Kesseln werden unwirtschaftlich hohe Kesseltemperaturen vermieden sowie Stillstands- und Abgasverluste reduziert. NT-Kessel sind so gebaut dass ein dauerhafter Betrieb mit Rücklaufeintrittstemperaturen von 35° C … 40°C möglich ist.

Brennwertkessel

Diese Kessel entsprechen derzeit am besten den Anforderungen, die die EnEV an den Wirkungsgrad von Heizkesseln stellt.

Bei Brennwertkesseln wird der in den Abgasen enthaltene Wasserdampf kondensiert (verflüssigt). Fast die gesamte im Brennstoff enthaltene Wärmeenergie wird dabei genutzt. Hierzu müssen die Verbrennungsgase an den Nachschaltheizflächen ständig unter den Taupunkt des Wasserdampfes abgekühlt werden. Das sich bildende Kondensat stellt in seiner chemischen Beschaffenheit besonders hohe Anforderungen an die Korrosionsbeständigkeit des Kesselwerkstoffes und des Abgassystems.

Gasbrenner

Gasbrenner sind Einrichtungen, mit deren Hilfe die chemisch gebundene Energie des Brennstoffes freigesetzt wird. Dabei muss der Brenner im Wesentlichen vier Aufgaben übernehmen:
  • Zuführung von Brenngas und Luft
  • Mischung von Brenngas und Luft
  • Zündung des Gemisches
  • Eine möglichst schadstoffarme Verbrennung
Funktionsablauf eines Gasgebläsebrenners
  • Beim normalen Anlauf eines Gasgebläsebrenners mit Zündbrenner werden nach der Wärmeanforderung durch den Kessel-Temperaturregler zunächst der Gasdruck und die Flammenüberwachung überprüft.
  • Ist alles in Ordnung läuft das Gebläse zur Durchspülung des Feuerraums an.
  • Sobald der erforderliche Förderdruck erreicht ist, schließt der Luftdruckwächter.
  • Anschließend beginnt die Vorspülzeit, die bei maximalen Verbrennungsluftstrom mindestens 20 s betragen muss.
  • Nach Ablauf der Vorspülzeit setzt die Zündung ein und nach kurzer Vorzündzeit öffnet das Zündgasventil
  • Meldet die Flammenüberwachung „Zündflamme brennt“, wird das Hauptgasventil geöffnet.
  • Falls Zünd- oder Hauptflamme innerhalb der Sicherheitszeit nicht zünden, erfolgt eine Störabschaltung und die Störlampe leuchtet auf.
  • Um den Brenner wieder in Betrieb zu nehmen, muss eine Entriegelungstaste gedrückt werden, von alleine darf der Brenner nicht anlaufen.
Einstellung und Inbetriebnahme von Gasbrennern dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.

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Quelle: Zentralheizungs- und Lüftungsbau für Anlagenmechaniker SHK, Verlag Handwerk und Technik, Hamburg

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